Palmengarten

Im Palmengarten gilt für alle Besucher*innen ab 18 Jahren die 2G-Regelung „geimpft oder genesen" und das Tragen einer medizinischen Maske in allen Innenräumen und Gedränge-Situationen. Als Negativnachweis für hessische Schüler:innen dient das Testheft aus den Schulen. Bei Schüler:innen aus Bundesländern, in denen kein entsprechendes Testheft existiert, reicht der Schüler:innenausweis als Vorlage.